Inkassoschreiben der Kohl KG, Forderung der Telecolumbus

Inkassoschreiben der Kohl KG bezüglich Forderung der Telecolumbus

Vor einiger Zeit erreichte uns Post von der Firma Telecolumbus in der wir aufgefordert wurden, trotz Kündigung, weitere 30 Euro zu bezahlen welche Angeblich noch offen wären. Wir legten den Sachverhalt gegenüber der Telecolumbus dar und erklärten das wir gekündigt haben und man uns doch bitte erklären möge wieso sie darauf kommen das noch irgendwelche Beträge offen seien. Statt einer Erklärung erreichte uns ein Brief von dem Inkassounternehmen “KOHL KG” aus Münster-Sarmsheim in welchem wir aufgefordert wurden nun über 90 Euro zu bezahlen. Dieser Brief ging nicht direkt an unsere neue Adresse, die ja Telecolumbus vorliegt, sondern an unsere alte Adresse wo der Vertrag lief den wir ja gekündigt haben und wo wir bekanntlich nicht mehr wohnen. Auch in dem Forderungsschreiben der KOHL KG wurde nicht dargelegt wie die Summe sich zusammensetzt geschweige denn woher der angebliche Anspruch rührt.

Das haben wir dann natürlich auch die KOHL KG gefragt und bekamen daraufhin einen Brief mit falschem Adressat an die richtige Adresse, siehe Bild. In diesem Schreiben wird uns nun folgendes erklärt:

Die Monatsentgelte bis zum Ende der bestehenden Mindestvertragslaufzeit wurden gemäß den Vertragsbedingungen in einer Summe in Rechnung gestellt. Die vereinbarten Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Sonderkündigungs- bzw. Rücktrittsrechts zu einem früheren Zeitpunkt liegen nach der recherchierten Sachlage nicht vor.

Aha? Genau aus diesem Grunde mussten wir doch diesen Ziehauf mit der Abmeldebescheinigung unternehmen damit wir überhaupt erst einmal Kündigen dürfen! Wissen die noch was sie wollen? Davon abgesehen, wieso darf ich einen Ortsbezogenen Vertrag nicht kündigen wenn ich nicht mehr an diesem Ort verweile? Und selbst in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EWT, mit der wir ja den Vertrag geschlossen haben, ist eine Kündigung bei Umzug vorgesehen und auch eindeutig geregelt auch wenn die Mitarbeiter im Vor-Ort-Shop der Telecolumbus da ja eine andere Herangehensweise an den Tag legten…

Ich werde jetzt diesen Blog-Post an die “KOHL KG” schicken und die Zahlung weiterhin verweigern, soll man mich doch verklagen dann wird diese Angelegenheit halt Gerichtlich geklärt. Denn wie auch in dem Schreiben des Inkassounternehmens steht:

Die Beweislast hierfür liegt im übrigen auch nicht bei unserer Mandantin, die diesbezüglich auch zu keiner Kulanzregelung bereit ist.

Das trifft sich ja gut, ich nämlich auch nicht :)

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